Die hawos Queen 1 ist die Königin unter den hawos Multiplex-Modellen. Die hohe Stabilität des Gehäuses ergänzt sich mit dem elastisch eingelagerten Mahlwerk zu einer zweckmäßigen und angenehm leise arbeitenden Mühle, die hervorragend in jede moderne Küche paßt. Die Mahl- und Motorleistung entspricht der von Billy 1 und Mühle 1.
Der Mahlraum besteht aus hygienischem, lebensmittelechtem Kunststoff, nicht aus Multiplex. Extrem solide Verarbeitung und besonders hohe Anforderungen an Sicherheit und Mahlkomfort sind bei hawos Standard. Eine ins Mahlwerk integrierte Bürste fegt die hawos Mühle beim Mahlvorgang gleich sauber. Mit hawos Queen 1 lassen sich alle Getreidesorten in haushaltsüblichen Mengen vermahlen (z. B. Reis, Amaranth, Emmer, Kammut, Weizen, Dinkel, Hirse, sogar Mais oder Sojabohnen). Auch bei starker Beanspruchung arbeitet die hawos Queen 1 dank eines starken Industriemotors leise und kraftvoll.
Die hawos Queen 1 hat die selbe Motor- und Mahlleistung wie die Novum, Billy 1, Mühle 1 und Oktagon 1.
Die hawos Queen 2 hat die technische Ausstattung wie die Billy 2, Mühle 2 sowie Oktagon 2.
Die “inneren Werte” in hawos-Qualität
Queen 1 | Queen 2 | |
Gehäuse | Buche Mulitplex | |
Mahlleistung (Weizen) -fein -grob | ca. 125 g/min ca. 250-300 g/min | ca. 220 g/min ca. 400-500 g/min |
Trichterfüllmenge (Weizen) | ca. 1300 g | ca. 1500 g |
Mahlstein ø (Korund Keramik Steine) | 100 mm | |
Gewicht | 9.8 kg | 11.5 kg |
Motorleistung | 360 W | 600 W |
Netzspannung | 230 V | 230 V |
Unterstellhöhe für Schüssel | 12 cm | 17 cm |
Standfläche (B x T x H) | 210 x 210 x 385 mm | 210 x 210 x 450 mm |
Oberflächenbehandlung | Leinölfirnis | |
Garantie | 10 Jahre bei privater Nutzung |
Hinweis für Allergiker: Alle hawos-Mühlen sind glutenfrei eingemahlen!
Geeignetes Mahlgut:
Weizen
Roggen
Dinkel
Gerste
Hafer
Hirse
Speisemais
Hartweizen
Naturreis (kein Parboiled-Reis)
Buchweizen
Grünkern
Leinsamen (mit Weizen 1:1 mischen)
Kichererbsen
Grüne Erbsen
Edelhefeflocken
Quinoa
Amaranth
Herstellergarantie: 10 Jahre, bei privater Nutzung
Die Mühle ist für den privaten Hausgebrauch konzipiert und konstruiert. Das Gerät ist zum Mahlen des oben aufgeführten Mahlguts bestimmt. Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. hawos übernimmt keine Haftung für Folgen aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.
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